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AGB


1. Abschluss es Reisevertrages


Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per Telefax vorgenommen werden. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigene Verpflichtung einsteht. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie Valentin Europareisen den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Für uns wird der Reisevertrag erst dann verbindlich, wenn wir Ihnen über Ihr Reisebüro die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigen. Die Bestätigung muss man teilweise anfordern.


2. Leistungen


Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen (Prospekte) des Reiseveranstalters verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern oder verändern, bedürfen für Ihre Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung des Reiseveranstalters. Hotel, Orts- und Landesprospekte und sonstige nicht vom Veranstalter verfasste Beschreibungen haben nur unverbindlich  Informationscharakter, wobei deren Inhalt nicht gewährleistet wird. Es gelten daher allein die Angaben in unserem Prospekt. Durch Sparmaßnahmen der staatlichen Stellen kann es zu Problemen bei der Versorgung mit Wasser, Strom oder anderen Leistungen kommen. Auch wenn Hotelausstattungen, vor allem im Sanitärbereich nicht unseren Vorstellungen entsprechen, hat Valentin Europareisen keinen Einfluss darauf. Die Leistungsträger sowie Vertragspartner gewähren keinen Preisnachlass daher setzen wir Ihr Kundenverständnis voraus und zahlen keine Entschädigung.

3a. Unsere Busse

Jeder moderne Reisebus ist mit einer herstellerspezifischen Lüftungsanlage ausgestattet. Ein Anspruch auf Vollklimaanlagen oder deren Betrieb besteht nicht. Es können verschiedene Bus-Fabrikate eingesetzt werden.


3. Leistungs- und Preisänderungen


Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Treten Leistungsänderungen oder -abweichungen ein, die den Gesamtzuschnitt der Reise erheblich verändern, so ist der Kunde berechtigt, sofern die Reise noch nicht angetreten ist, ohne Zahlung eines Entgelts vom Reisevertrag zurückzutreten, es sei denn, daß ihm die Durchführung der Reise in veränderter Form zumutbar ist. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern ihm dies möglich ist und die Änderungen oder Abweichungen nicht lediglich geringfügig sind. Insbesondere behält sich der Reiseveranstalter vor, bei Städte- und Rundreisen auch auf andere gleichwertige Unterkünfte auszuweichen. Ausflüge und Veranstaltungen aus organisatorischen oder Witterungsgründen an einem anderen als dem im Prospekt genannten Reisetag durchzuführen, die Fahrtrouten aus verkehrstechnischen Gründen zu verändern sowie im Winter, falls nötig, die Wassertoiletten in den Bussen abzuschliessen. Falls sich der vorher angegebene Bus oder der Sitzplatz im Bus ausnahmsweise aus organisatorischen Gründen (z. B. eingeplanter Bus defekt, Irrtümer) kurzfristig ändert, berechtigt das nicht zum Rücktritt oder Preisminderung. Bitte rechnen Sie mit evtl. Verspätungen am Abreiseort. Unvorhergesehene Tatsachen, wie Staus, Pannen, schlechte Witterung etc. können wir leider nicht beeinflussen. Der Veranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen Preise aus wichtigen, unvorhersehbaren Gründen zu ändern, sofern der Reisetermin mehr als 4 Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, kostenlos vom Vertrag zurück zutreten.


4. Rücktritt durch den Kunden - Umbuchungen


Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn - egal aus welchen Gründen - von der Reise zurücktreten. Massgeblich ist der Eingang der Rücktritterklärung beim Reiseveranstalter. Die Rücktritterklärung hat im Interesse des Kunden und aus Beweissicherungsgründen schriftlich zu erfolgen. Ab dem 29. Tag können Umbuchungswünsche des Kunden nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß nachfolgenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung bearbeitet werden. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, pauschal folgende Stornokosten zu zahlen. Der Veranstalter behält sich die  Geltendmachung eines höheren, konkret nachweisbaren Entschädigungsbetrages ausdrücklich vor. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Der Reisende muss den Rücktritt schriftlich anzeigen. Verlangt der Reisende nach Vertragsabschluß Änderungen oder Umbuchungen, so kann der Veranstalter ein Bearbeitungsentgelt von 25 EUR verlangen. Sollte ein Ersatzteilnehmer zum Zeitpunkt der Absage gestellt werden, so werden lediglich Bearbeitungsgebühren in Höhe von 25 EUR verrechnet. Wird die Reise nicht storniert („no Show“), so muß der gesamte Reisepreis verrechnet werden. Visumgebühren werden dem Kunden voll berechnet. Rücktritts- und Umbuchungsentgelte sind sofort fällig. Eine Stornierung einer Person im Doppelzimmer ist grundsätzlich möglich, wenn eine Ersatzperson gestellt wird. Bleibt es bei der Doppelzimmerbelegung ohne weiteren Ersatz muss das Doppelzimmer als Einzelzimmer gebucht werden und somit ist der Einzelzimmerzuschlag zu zahlen.


Rücktritt für Busreisen


bis 30 Tage vor Reisebeginn: 20 % des Gesamtpreises

29 – 22 Tage vor Reisebeginn: 30 % des Gesamtpreises

21 – 15 Tage vor Reisebeginn: 40 % des Gesamtpreises

14 – 07 Tage vor Reisebeginn: 60 % des Gesamtpreises

06 – 01 Tage vor Reisebeginn: 70 % des Gesamtpreises

Am Tag der Anreise: 100 % des Gesamtpreises


Rücktritt für Schiffsreisen


bis 90 Tage vor Reisebeginn: 4 % des Gesamtpreises

89 – 45 Tage vor Reisebeginn: 10 % des Gesamtpreises

44 – 30 Tage vor Reisebeginn: 30 % des Gesamtpreises

29 – 15 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Gesamtpreises

14 – 01 Tage vor Reisebeginn 75 % des Gesamtpreises

Am Reisetag oder bei Nichtantritt: 90 % des Gesamtpreises


Rücktritt für Flugreisen


bis 45 Tage vor Reisebeginn:   10 % des Gesamtpreises

44 – 31 Tage vor Reisebeginn: 15 % des Gesamtpreises

30 – 22 Tage vor Reisebeginn: 30 % des Gesamtpreises

21 – 11 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Gesamtpreises

Ab 10 Tage vor Reisebeginn:    80 % des Gesamtpreises


5. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter


Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag kündigen:


a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmachung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis.

b) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt bei allen Reisen - wenn nicht anders angegeben - 25 Personen. Die Rücktrittserklärung ist dem Kunden unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich in voller Höhe zurück. Sollten wir eine Fahrt trotz Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl durchführen, so kann in diesem Fall                     auch ein Kleinbus zum Einsatz kommen.


5.1 höherer Gewalt


Wird die Reise infolge höherer Gewalt, z.B. politische Unruhen, Krieg, Katastrophen, Streik, behördliche Maßnahmen u. a. unmittelbar und konkret erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Gast als auch Valentin Europareisen den Vertrag kündigen. Der Reiseveranstalter behält sich aus Sicherheitsgründen vor, eine Programmänderung (ohne Erstattungsanspruch) während der Reise bei den unter 6.1 aufgeführten Sachverhalt durchzuführen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, so ist Valentin Europareisen verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen. Falls der mit dem Gast geschlossene Vertrag die Rückbeförderung umfaßt, ist Valentin Europareisen insbesondere verpflichtet, den Gast zurück zu befördern. Für die Rückbeförderung etwa entstehende Mehrkosten sind vom Veranstalter und vom Gast zur Hälfte zu tragen. Zusätzlich zu den reinen Rückbeförderungskosten entstehende Mehrkosten fallen dem Reisegast zur Last.


6. Aufsichtspflicht


Wir weisen vorsorglich darauf hin, daß bei allen Gruppenfahrten die Aufsichtspflicht weder auf den Veranstalter noch auf einen Leistungsträger übertragbar ist. Der Vertragspartner hat alle diesbezüglichen Pflichten zu erfüllen und ggf. zu verantworten. Durch die Gruppe verursachte Schäden sind durch den Vertragspartner in voller Höhe zu bezahlen.


7. Haftungsbeschränkung


Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.


8. Abtretungsverbot


Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen des Reiseteilnehmers gegen die Veranstalter an Dritte.


9. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften


Für die Einhaltung sind Sie selbst verantwortlich. Wir machen darauf aufmerksam, daß bei allen Auslandsfahrten ein gültiges Reisedokument mitzuführen ist. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung der Bestimmungen entstehen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers. Nicht EU-Bürger halten bitte Rücksprache mit ihrem zuständigen Konsulat.


10. Platzverteilung im Bus


Bei Schülerreisen und Busreisen besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz im Bus.


11. Gepäck


Aus Sicherheitsgründen darf kein Reisegepäck im Wageninneren mitgenommen werden. Für Verlust oder Vertauschen von Gepäckstücken, die unter Selbstaufsicht stehen, trifft den Unternehmer bzw. Reiseveranstalter keine Haftung. Der Veranstalter haftet nur während der Beförderung für das Gepäck. Das Gepäck steht unter Selbstaufsicht beim Be- und Entladen der Busse.


12. Zusammenarbeit mit anderen Leistungsträgern, Incoming, Hotel und Taxiunternehmen.


Werden andere Leistungsträger im Auftrag von Valentin Europareisen tätig, so sind auch diese für Ihre Leistung voll verantwortlich. Die Zuverlässigkeit und Seriosität wird durch Valentin Europareisen geprüft aber nicht gewährleistet. Name und Anschrift des jeweiligen Leistungsträgers wird im Falle einer Reklamation durch Valentin Europareisen bekanntgegeben.


13. Allgemeine Bestimmung


Alle Preise beziehen sich in Euro/Person. Für Druckfehler übernimmt der Reiseveranstalter keine Haftung. Es wird empfohlen, vor Antritt der Reise für einen umfassenden Versicherungsschutz zu sorgen. Jeder Reiseteilnehmer hat für die Folgen selbst aufzukommen, die durch Nichtbeachtung einzelner Punkte der Reisebedingungen des Reiseveranstalters sowie durch zu spätes Eintreffen an der Abfahrtsstelle entstehen.


14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen


Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.


15. Gerichtsstand


Gerichtsstand ist der Sitz des Reiseveranstalters.


Veranstalter:

Valentin Europareisen, Chemnitz


Valentin Europareisen

Barbarossastr. 84      Telefon: 0371 4660725

9112 Chemnitz          Telefax: 0371 4660726

Email:                      info@valentin-europareisen.de

Internet:                   www.valentin-europareisen.de


Öffnungszeiten:

Montag / Mittwoch / Freitag von 09.00 - 17.00 Uhr

Dienstag / Donnerstag: nach Vereinbarung